Allgemeine Geschäftsbedingung der SHR-Germany GmbH (AGB)

Stand 27.09.2023

I. Allgemeiner Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der SHR Germany GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) oder Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB) (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit dem Verkäufer hinsichtlich aller Waren, Angebote und Leistungen des Verkäufers in seinen Geschäftsräumen in der Hans-Sachs-Str. 17, 40721 Hilden und/oder in seinem OnlineAuftritt dargestellten Waren, Angebote und Leistungen, abschließt.

2. Nebenabreden, Vertragsänderungen, sowie mündliche Zusagen unseres Verkaufs- und Servicepersonals, sowie der Außen- und Innendienstmitarbeiter, bedürfen zu ihrerGültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, sofern sich daraus irgendeine Verpflichtung für uns ergibt.

3. Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses maßgeblichen Daten unserer Kunden werden bei dem Verkäufer EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die „AllgemeinenGeschäftsbedingungen“ mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im Übrigen rechtsverbindlich.

II. Auskünfte, Beratungen, Angebot und Vertragsschluss
1. Auskünfte und Beratungen im Hinblick auf unsere Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und internationaler Studien. Die hierbei angegebenen Werte, wie auch Leistungsangaben, sind im Rahmen von Versuchen, unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen.

2. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
3. Die online dargestellten Produktbeschreibungen des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot durch den Verkäufer dar. Sie dienen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

4. Die Abgabe des Angebots durch den Kunden erfolgt durch eine telefonische Bestellung bei dem Verkäufer oder durch die online Bestellung des Kunden über das Kontaktformular.
5. Die erforderliche Annahme durch den Verkäufer erfolgt über die Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden; maßgebend ist der Zugang beim Kunden oder über die Zusendung der bestellten Ware an den Kunden; maßgebend ist der Zugang der Ware beim Kunden oder durch Aufforderung des Kunden auf Zahlung; nach erfolgter Bestellung durch den Kunden.
6. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, im Hinblick auf Gewicht, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten, sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
7. Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Kunde sich selbstständig über die Rechtslage in seinem Einzugsgebiet, sowie die benötigten Voraussetzungen zur Anwendung des Produktes, informieren muss. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einer rechtswidrigen Anwendung durch den Kunden, zum Beispiel im Falle eines von einer Behörde ausgesprochenen Verbotes.
8. Die Anfertigung der Ware erfolgt nach Kundenspezifikation. Darunter fallen die Lackierung des Gehäuses und des Handstücks in den Wunschfarben des Kunden, sowie Softwareänderungen.
9. Bei Vertragsabschluss wird der Vertragstext nebst AGB des Verkäufers dem Kunden in Schriftform ausgehändigt. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gesondert gespeichert und archiviert.
10. Für den Vertragsschluss kommt ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung.

III. Bürgschaftsabrede
1. Der Käufer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung der sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Zahlungsverpflichtung zu stellen. Im Falle der Lieferung des Vertragsgegenstandes ins Ausland oder im Falle eines Negativ-Schufaeintrages (Missbrauchsmerkmale: Vorliegen Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen/Vorliegen Missbrauchsmerkmale oder Saldo nach Titulierung/Vorliegen Informationen zu vertragswidrigem Verhalten) des Käufers ist der Käufer verpflichtet, eine zweite Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zu stellen oder die Anzahlung wird in der Höhe verdoppelt.
2. Sollte die nach Vertragsabschluss erfolgte Schufa Abfrage ergeben, dass der gestellte Bürge einen Negativeintrag (Missbrauchsmerkmale: Vorliegen Daten aus öffentlichen
Schuldnerverzeichnissen/Vorliegen Missbrauchsmerkmale oder Saldo nach Titulierung/Vorliegen Informationen zu vertragswidrigem Verhalten) aufweist, so ist der Käufer verpflichtet, eine weitere Vertragserfüllungsbürgschaft spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu stellen. Dieser Bürge darf keinen Negativeintrag bei der Schufa aufweisen. Für den Fall der Nichtstellung einer weiteren Vertragserfüllungsbürgschaft, auch wenn die vereinbarte Anzahlung bereits geleistet wurde, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht an der Lieferung des Vertragsgegenstandes zu. Im Falle der Nichtstellung der weiteren Vertragserfüllungsbürgschaft innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer den Betrag der geleisteten Anzahlung einbehält und mit dem pauschalen Schadensersatzanspruch des Verkäufers nach VII. Nr. 10 der AGB verrechnen darf.

IV. Vereinbarung über die Rücksendekosten im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher
Bei Fernabsatzgeschäften mit dem Verbraucher kommt bezüglich der Rücksendekosten folgende Regelung zur Anwendung: Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung werden dem Verbraucher auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung.

V. Widerrufsrecht
A. Abgrenzung Unternehmer (gewerblicher Käufer) und Verbraucher Die SHR Germany GmbH unterscheidet zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Für Unternehmer (gewerbliche Käufer) gibt es kein Widerrufsrecht.
B. Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts zu.
2. Das Widerrufsrecht i.S.d. § 355 ff BGB gilt nur, wenn ein Gesetz einem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB einräumt. Dies ist für Haustürgeschäfte (§ 312 BGB),
Fernabsatzverträge (§ 312 d BGB), Verbraucherdarlehensverträge (§ 495 BGB) und FernUSG der Fall.
3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, die mit einem Verbraucher auf unserer Hausmesse und in unseren Betriebsräumen abgeschlossen werden. Der Verbraucher hat hier im Unterschied zum Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss die Möglichkeit, sich die in Aussicht genommene Ware im Geschäft (Hausmesse) der SHR Germany GmbH anzusehen oder sie gar näher auf ihre Funktionstüchtigkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen.
4. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die Aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Kundenspezifikation oder Konfiguration kann mit zumutbarem Aufwand nicht rückgängig gemacht werden.
5. Als Verbraucher i.S.d. § 355 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
-Den Verkäufer aus dem schriftlichen VertragSHR Germany GmbH
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden
Fax: 02103 / 911 57 92
E-Mail: [email protected]

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise”
versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von:
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software (insbesondere bei DVD’s oder Softwareträgern), sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Vertraglicher Rücktrittsvorbehalt:
Wenn die Kunden bei der SCHUFA aufgrund der offenen Forderungen eingetragen sind, behält sich die Firma das Recht auf eine Kündigung des abgeschlossenen Vertrages vor, wenn der Verkäufer den Verdacht hat, dass die Ratenzahlung nicht durchgeführt werden wird oder der Kunde den für die Absicherung der Forderung verlangten zweiten Bürgen nicht anbringt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die vom Verkäufer ausgestellte und ausgehändigte Auftragsbestätigung erhalten hat.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

VI. Vorzeitiger Abbruch des Mietverhältnisses
Haben der Verkäufer und der Kunde hinsichtlich der Waren des Verkäufers einen Mietvertrag abgeschlossen, so verpflichtet sich der Kunde bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses, dem Verkäufer eine angemessene Nutzungsentschädigung zu erstatten. Die verbrauchten Impulse (IPL und SHR) / Schüsse (Diodenlaser und nd Yag Laser) werden unabhängig davon abgerechnet.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgebend sind ausschließlich die im Auftrag/Auftragsbestätigung genannten Produktpreise. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den
angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten können entstehen für die Lieferung der Waren des Verkäufers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Darunter fallen unter Anderem einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern, die vom Kunden zu tragen sind. Genauere Angaben hierzu können auf Anfrage bei dem Verkäufer eingeholt werden.
3. Der Verkäufer bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  • Überweisung (Nach Absprache ist die Abholung der Ware in den Geschäftsräumen des Verkäufers in Hilden im Falle eines vorherigen Zahlungseingangs möglich)
  • PayPal
  • Barzahlung (Nach Absprache ist die Abholung der Ware in den Geschäftsräumen des Verkäufers in Hilden gegen Barzahlung möglich)

4. Ist zwischen dem Verkäufer und dem Kunden die Erbringung einer Anzahlung vereinbart, so wird mit der Herstellung der bestellten Ware nach Erbringung der vereinbarten Anzahlung begonnen.
Ist zwischen dem Verkäufer und dem Kunden Vorauskasse vereinbart, Zahlung des Gesamtpreises; so wird mit der Herstellung der bestellten Ware nach Eingang des Gesamtpreises auf dem Geschäftskonto des Verkäufers begonnen.
5. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die vier Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
6. Ist zwischen dem Verkäufer und Kunden ein Mietvertrag über ein Produkt des Verkäufers geschlossen worden, so wird mit der Herstellung der bestellten Ware nach Erbringung der vereinbarten Kaution begonnen.
7. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises, der Anzahlung oder der Kaution, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Nach Ablauf der Frist zur Zahlung gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ab 30 Tagen nach Vertragsschluss werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Käufer hat in diesem Fall jedoch das Recht, nachzuweisen, dass dem Verkäufer als Folge des Zahlungsverzuges kein höherer Verzugsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
8. Die vereinbarten Ratenzahlungen sind pünktlich und ohne besondere Aufforderung zu leisten. Der Verkäufer berechnet dem Käufer für den Betrag der Rate, mit der der
Käufer in Verzug ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und wird der rückständige Betrag nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist von zwei Wochen gezahlt, kann der Verkäufer vom Käufer die sofortige Zahlung des Restbetrages aus dem Kaufvertrag fordern. Die Verkäuferin erlaubt dem Käufer nicht, das Gerät vor völliger Bezahlung ohne schriftliche Einwilligung der Verkäuferin einem Dritten zu überlassen.
9. Zum Sicherungszweck der Ansprüche aus dem Ratenkaufvertrag bietet der Käufer dem Verkäufer die Abtretung des pfändbaren Teils der Lohn- und Gehaltsansprüche und / oder Ansprüche auf Sozialleistung vom Käufer. Darunter fällt der pfändbare Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Lohn-/Gehalts-, Abfindungs-, Pensions-, Versorgungs-, Renten-, Ruhegeld-, Provisions-, Tantiemen-, Gewinnbeteiligungs- und Wehrsoldansprüche gegen den Arbeitgeber/Dienstherrn bzw. den jeweiligen Leistungsverpflichteten sowie der jeweils pfändbare Teil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche auf die pfändbaren Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Transferkurzarbeiter-, Kurzarbeiter- und Insolvenzausfallgeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Alters sowie Renten an Hinterbliebene einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragserstattungen) nach § 53 SGB I gegen den jeweiligen Leistungsträger nach § 12 SGB I. Die Abtretung ist begrenzt auf den Gesamtbetrag des geschlossenen Ratenkaufvertrages zuzüglich einer Pauschale von 10 % des Betrages zur
Abdeckung etwaiger Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Verkäufer wird die Abtretung erst dann offenlegen und die abgetretenen Ansprüche beim Drittschuldner einbeziehen, wenn der Käufer mit mindestens zwei Raten in Verzug gekommen und ihm die Offenlegung der Abtretung einen Monat vorher schriftlich angedroht worden ist, wobei die Androhung der Offenlegung mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung verbunden werden kann. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt worden ist.
Die Forderungsabtretung entfällt, wenn die mit ihr gesicherten Ansprüche vollständig befriedigt sind.
10. Nimmt der Kunde die Ware endgültig nicht ab und erklärt insofern die einseitige Stornierung des Kaufvertrages bzw. der Kunde will sich nicht mehr an den Kaufvertrag
halten oder tritt vom Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer als pauschalen Schadensersatz 25 % des Bruttokaufpreises verlangen. Bereits geleisteten Anzahlungen sind mit diesem Schadensersatzanspruch zu verrechnen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
11. Im Falle eines Verzuges von zwei fälligen Monatsraten bei einem Ratenkauf steht dem Verkäufer alternativ auch das Recht zu, die Restforderung gegen den Kunden an einen Dritten zu verkaufen und an den Dritten abzutreten.
12. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur dann zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (wie z.B. im Falle eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
14. Im Falle des Ratenkaufes oder bei Abschluss eines Mietvertrages hat der Käufer bzw. Mieter gegenüber dem Verkäufer bzw. Vermieter bei Umzug die Adressänderung unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch im Falle der Änderung sämtlicher Kontaktdaten, wie E-Mail, Telefonnummer, etc. Ist ein Ratenkaufvertrag geschlossen worden und ist ein oder sind mehrere selbstschuldnerische Bürgen benannt worden, so gilt diese Verpflichtung ebenso für jeden Bürgen. Die neuen Kontaktdaten sind unverzüglich dem Kundenservice der SHR Germany GmbH mitzuteilen. Diese Verpflichtung ist bis zur vollständigen Bezahlung im Falle des Ratenkaufes bzw. bis zur Herausgabe des Mietgegenstandes an die SHR Germany GmbH gültig.
15. Das Eigentum am Gerät geht erst mit der vollständigen Bezahlung auf den Käufer über.
16. Je nachdem, ob Direktkauf oder Ratenkauf gibt der Verkäufer eine Garantie von bis zu 10 Jahren auf seine Produkte, was jeweils im Vertrag festgelegt wird. Diese über die gesetzliche Garantie hinausgehende Garantie kann der Verkäufer nur dann gewährleisten, wenn und solange im gekauften Gerät ein codiertes Control-Board verbaut ist. Wünscht der Kunde ein Gerät ohne codiertes Control-Board, muss er das bei seiner Bestellung angeben. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Garantiezeit. Hat der Kunde ein Gerät mit Finanzierungskauf erworben, so verfügt dieses Gerät immer über ein Control-Board für Finanzierungskaufkunden mit einem speziellen Code, der vom Verkäufer auch nach vollständiger Bezahlung des Gerätes nicht herausgegeben werden kann. Wünscht der Kunde ein Update seines Gerätes, damit es frei von Codes ist, kann der Kunde ein Control-Board bekommen ohne Code für den derzeit aktuellen Preis, im Moment 1.480, – EUR netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

VIII. Lieferbedingungen
1. Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift über den Versandweg. Die Wahl der Transportperson, der Transportart und –route liegt allein bei dem Verkäufer. Kunde und Verkäufer vereinbaren insoweit einen Versendungskauf, § 447 BGB.
2. Frühester Lieferzeitpunkt ist 15 Werktage ab Eingang des Kaufpreises oder Anzahlung oder Kaution auf dem Geschäftskonto des Verkäufers. Es besteht kein Anspruch auf eine Schulung vor Ort. Im Falle einer im Kaufvertrag als Geschenkartikel deklarierten Schulung muss der Kunde die Schulung spätestens 6 Monate nach Kaufvertragsabschluss bei der Verkäuferin buchen, sonst entfällt die mit dem Geschenkartikel verbundene Leistung ersatzlos.
3. Auf Wunsch des Kunden, kann bei Anlieferung der Ware eine Schulung am Lieferort zum Gebrauch der gelieferten Ware gegen Aufpreis erfolgen. In diesem Fall ist frühester Lieferzeitpunkt 25 Werktage ab Eingang des Kaufpreises oder Anzahlung oder Kaution auf dem Geschäftskonto des Verkäufers.
4. Der Verkäufer behält sich eine Verzögerung der Lieferung um weitere 14 Werktage vor, für den Fall, dass eine Lieferung, aus Gründen, die nicht vom Verkäufer verschuldet sind, zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Verzögerung der Lieferung informiert. Im Falle von Chipmangel auf dem Weltmarkt kann sich die Lieferung um einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten verzögern. In einem solchen Fall hat der Käufer die vereinbarte Anzahlung erst dann zu leisten, wenn die Lieferung innerhalb der 3 Monate möglich ist.
5. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
6. Die Auslieferung der bestellten Ware setzt neben der zu leistenden Anzahlung voraus, dass der Kunde, sämtliche von Ihm einzureichende Unterlagen, ausgefüllt und unterzeichnet bei dem Verkäufer im Original eingereicht hat. Hierzu zählt unter anderem der unterzeichnete Kaufvertrag, unterzeichnete selbstschuldnerische Bürgschaft durch den Bürgen, Ausweiskopien vom Kunden und vom Bürgen.
Bei Unvollständigkeit der einzureichenden Unterlagen durch den Kunden verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
7. Für den Fall, dass eine Lieferung nicht erfolgen kann, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht des Verkäufers. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
Die bestellte Ware wird zur Gewährleistung eines sicheren Transportes in einer Transport-Box geliefert. Diese ist vom Kunden unbedingt für einen eventuellen Garantie- und Gewährleistungsfall aufzubewahren. Die Transport-Box bleibt Eigentum der SHR Germany GmbH und muss auf Nachfrage an das Unternehmen herausgegeben werden.
8. Die Lieferung erfolgt „Frei Bordsteinkante“. Die gelieferte Ware wird vom Kunden eigenständig ausgepackt und aufgebaut.
9. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat nicht zu vertreten hat, oder wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte, gilt die Kostenpflicht des Kunden nicht.

IX. Gefahrübergang:
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder an eine empfangsberechtigte Person über.
2. Ist der Kunde Unternehmer so geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers über, § 447 BGB.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, Zahlungsunfähigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vom Kaufvertrag vorzubehalten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen bezüglich des Kaufgegenstands oder sonstiger diesbezüglicher Zugriffe oder Zugriffsversuche Dritter bezüglich des Kaufgegenstands unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrnehmen kann.

XI. Mängelhaftung
1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Er hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen und die Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
3. Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Sofern eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
4. Sollten trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Produkte, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzprodukte liefern. Dem Verkäufer ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
5. Schlägt die Nacherfüllung bei einem identischen Mangel zweimal fehl, bzw. d.h. bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Dies gilt nicht im Falle eines mangelhaften Handstückes (XII. Handstück) als Verschleißteil, für welches dem Verkäufer während der Gewährleistungszeit ein nicht begrenztes Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers eingeräumt wird. Insofern vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass die gesetzliche Vermutung des § 440 Satz 2 BGB nicht gilt.
6. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei bestimmungsgemäßem Verbrauch oder bestimmungsgemäßem Verschleiß von Verbrauchs- und Verschleißteilen, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort, als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Hiervon abweichend gilt für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben:
Für Unternehmer

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche,
  • hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung,
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
  • Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
  • bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
  • bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

9. Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsfristbeschränkungen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln nach Maßgabe der Haftungsregeln geltend machen kann.
10. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11. Handelt der Kunde als Verbraucher so wird der Kunde darum gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
12. Soll die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgen, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware vor Auslieferung des Neugerätes an die SHR GermanyGmbH zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
13. Die Mängelansprüche, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Anwendung und Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Anwendungshinweise und der Betriebsanleitung durch den Kunden entstehen, sind ausgeschlossen. Die SHR Germany GmbH übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Behandlung. Ein solcher ist abhängig von vielerlei Faktoren, die der zu behandelnde Kunde genetisch mitbringt. Unter Anderem ist der Erfolg der Behandlung im Bereich der dauerhaften Haarentfernung bedingt von der Beschaffenheit der Haare sowie der Pigmentierung der Haut. Hormonell bedingte Erkrankungen können ebenfalls zur Erfolglosigkeit der Behandlung führen. Des Weiteren hängt der Erfolg der Behandlung von der Anwendung selbst und den Haarwachstumszyklen entsprechenden Anwendungsintervallen ab.

Die Beweislast für einen technisch bedingten Misserfolg liegt beim Kunden.
14. Bei Rücksendung der Ware ( aus welchem Grunde auch immer) ist diese stets in der von der SHR Germany GmbH zur Verfügung gestellten Transport- Box ( s. VIII, Punkt 7 der AGB) zu befördern. Falls der Kunde die Transportbox nicht mehr zur Verfügung haben sollte, kann der Verkäufer das Gerät nicht mehr abholen, der Kunde hat in diesem Fall den Transport zum Verkäufer zwecks Wartung, Reparaturen etc. auf eigene Kosten und eigene Gefahr zu organisieren. Das Gleiche gilt auch für den vom Verkäufer mit der Auslieferung übergebenen Karton mit spezieller Innenpolsterung für den sicheren Transport. Bringt der Käufer die Ware in einem anderen Gegenstand oder in einer abweichenden Verpackung zum Versand, so stehen ihm für einen transportbedingten Schaden keine Rechte aus Gewährleistung oder Garantie gegen den Verkäufer zu.

XII. Handstück

Handstücke sind Verschleißteile, die von einer gewährten Garantie nicht umfasst sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Handstücke aller IPL- und SHR-Geräte, Diodenlaser, wie auch nd-Yag-Laser empfindliche Bauteile beinhalten und daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese bei nicht sachgemäßer Reinigung oder Verwendung mehrfach im Jahr einer Reparatur bedürfen, gegebenenfalls erneuert werden müssen. Trotz der Tatsache, dass die SHR Germany GmbH in diesen Fällen nicht bestimmen kann, ob der Mangel vom Käufer durch unsachgemäße Verwendung des Handstücks oder falsche Reinigung des Handstücks verursacht worden ist, werden alle erforderlichen Reparaturmaßnahmen über die Gewährleistungspflicht der SHR Germany GmbH durchgeführt. Ein Defekt am Handstück berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, Der Käufer räumt dem Verkäufer in Ansehung des Handstückes in seiner Eigenschaft als Verschleißteil während des Gewährleistungszeitraumes ein unbegrenztes Recht auf Nachbesserung durch Reparatur oder Ersatz nach Wahl des Verkäufers ein. Insofern vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass die gesetzliche Vermutung des § 440 Satz 2 BGB nicht gilt.

XIII. Haftung
1. Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

XIV. Garantie

1. Sofern der Verkäufer eine Garantie gewähren sollte, werden hierdurch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht eingeschränkt.
Sofern der Verkäufer eine Garantie gewähren sollte, werden die Garantiebedingungen, d.h. der Inhalt und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Verkäufers, in dem Angebot angegeben.
2. Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Gerätes und erstreckt sich auf die kostenlose Instandsetzung und kostenlosen Austausch der vom Verkäufer als mangelhaft anerkannten Teile sowie den für die Instandsetzung des Gerätes notwendigen Arbeitslohn.
3. Garantie wird gewährt auf elektrische/elektronische Bauteile innerhalb des Gerätes, sowie Display (Fehlfunktionen) Die Handstücke sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer Betriebsstätte in Hilden zu übergeben oder auf Kosten des Kunden zuzusenden.
4. Dagegen auf Glasbruch (inkl. Kristallglas und Filter im Handstück sowie Displaysprung; Glasteile, Glasrohr) gibt es keine Garantie, da dies kein Herstellungsmangel ist, sondern einen Schaden darstellt, der auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist. Natürliche Abnutzungen und Verschleißteile wie Xenon-Blitzlichtlampe, Polster, Folien,
bewegliche Teile, Schläuche, Verschlüsse, mechanische Anschlüsse etc. sind von der Garantiepflicht ausgeschlossen.
In Bezug auf Handstücke liegt kein garantiepflichtiger Mangel vor. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile, Zubehörteile und von vornherein nicht zur Reparatur bestimmte Einwegteile.
5. Ist es notwendig, dass Arbeiten im Rahmen der vertraglichen Garantie durchgeführt werden, so kann das Gerät vom Verkäufer in den ersten zwei Jahren der Garantielaufzeit innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei abgeholt und nach erfolgter Reparatur dem Kunden kostenfrei zurückgeliefert werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Muss das Gerät nach erfolgter Reparatur im Rahmen der Garantie an den Kunden außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, trägt der Kunde sämtliche Kosten für die Ausfuhr und den Versand des Gerätes sowie alle etwaigen Steuern und Zölle.
6. Die Garantiezeit wird durch Arbeiten, die im Rahmen der vertraglichen Garantie durchgeführt wurden, nicht verlängert. Insbesondere wird durch den Austausch eines Teiles im Rahmen der Garantie die Laufzeit derselben nicht verlängert. Die vertragliche Garantie über die ausgetauschten Teile endet mit dem Auslaufen der Garantie des Gerätes.
7. Erforderlich für die Geltendmachung im Garantiefall ist lediglich die Typ-Nr. sowie Serien-Nr. des Gerätes. Sämtliche Daten zu dem Gerät des Kunden sowie der aktuelle Garantiestatus sind bei dem Verkäufer hinterlegt.

Garantiegeber:
-Verkäufer aus dem schriftlichen VertragSHR Germany GmbH
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden

Hinweis: Der Kunde verliert den Anspruch aus der vertraglichen Garantie, wenn:

  • Veränderungen bzw. Umbauten an dem Gerät vorgenommen worden sind, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden, insbesondere gilt dies für den Lampentausch (IPL-/ SHR –Geräte).
  • Die an den Geräten angebrachten Sicherungssiegel aufgebrochen wurden.
  • Das destillierte Wasser nicht im 4 Wochen-Takt vollständig ausgetauscht worden ist.
  • An den Geräten keine jährliche, an den Handstücken keine halbjährliche Wartung durch die SHR Germany GmbH durchgeführt worden ist
  • Die an den Geräten angebrachten Typenschilder entfernt, geändert oder unkenntlich gemacht worden sind.
  • Ein unsachgemäßes Behandeln bzw. eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Ware zu erkennen ist.
  • Verwendung von nicht durch den Verkäufer schriftlich genehmigter Teile oder Komponenten, einschließlich der Verwendung neuer, gebrauchter oder instand gesetzter Handstücke, die nicht von SHR Germany GmbH oder einem ihrer verbundenen Unternehmen hergestellt, verkauft oder instandgesetzt wurden
  • Der Defekt auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung des Benutzers zurückzuführen ist oder der Kunde die Einhaltung der Vorschriften in der Bedienungsanleitung nicht nachweisen kann.
  • Übermäßiger Verschleiß, Abnutzung oder Nutzung des Gerätes unter unsachgemäßen Bedingungen zustande gekommen ist, z.B. in schmutziger, verstaubter Umgebung oder unter extremer elektromagnetischer Strahlung, Temperatur oder Luftfeuchtigkeit
  • Beschädigung des Geräts während des Transports oder Beschädigung infolge eines Ereignisses vorgefallen ist, welches außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, z.B. Feuer, Überschwemmung, Blitz oder Vandalismus.
  • Beschädigung oder Fehlfunktion des Geräts infolge von mangel- oder fehlerhafter Lagerung festzustellen ist oder Aufbewahrung und/oder der Verwendung des Geräts mit einem nicht autorisierten oder von Dritten stammenden Gerät, Teil oder Komponente.
  • Die fälligen, vertraglich oder aus anderem Rechtsgrund geschuldeten Zahlungen, einschließlich der Kaufpreiszahlung, nicht geleistet werden.
  • Der Impulszähler manipuliert oder verändert wurde oder der tatsächliche Impulsstand nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
  • Die Puls-Licht-Lampen durch einen anderen Anbieter ausgewechselt wurden.
  • In Falle der Aqua-Dermabrasions-Geräte (AquaPure, AquaFacial, ProFacial, HydraBeauty) nicht die jeweils dafür vorgesehenen Flüssigkeitslösungen (AquaPure-Lösungen, ProFacial-Lösungen, HydraBeauty-Lösungen) verwendet worden sind und/oder mit unpassenden Seren/Ampullen/Cremes gearbeitet worden ist, woraufhin die Handstücke einen Schaden genommen haben. Letzteres gilt auch im Falle der ReFit Geräte.

Die SHR Germany GmbH übernimmt keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Produkts oder der beiliegenden bzw. damit verbundenen Software. SHR Germany verpflichtet sich unter dieser Garantie nur zur Reparatur oder zum Austausch von Produkten, die diesen Garantiebedingungen unterliegen. SHR Germany GmbH ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Garantie oder anderweitig erwachsen können.
Das gilt für Verluste oder Schäden durch:
Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch Defekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich bei SHR Germany GmbH oder einem Fachbetrieb befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen;
Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Produkts oder der damit verbundenen Produkte;
Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder Virusbefall und anderen Ursachen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung (selbst wenn SHR Germany oder ein Fachbetrieb auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden). Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt SHR die Garantieleistung bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Die Haftung im Rahmen dieser Garantie ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt. Sieht das geltende Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, gilt diese höhere Haftungsbeschränkung.

XV. Leihgerät
Die SHR Germany GmbH stellt dem Kunden bei Ausfall des Gerätes im Rahmen eines Gewährleistungsfalles bzw. Garantiefalles ein Leihgerät zur Verfügung, sofern ein solches zum Zeitpunkt des Gewährleistungs- bzw. Garantiefalles im Bestand der SHR Germany GmbH vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät. Der Kunde verpflichtet sich dem Verkäufer für die Zeit der Nutzung eine angemessene Nutzungsentschädigung für die verbrauchten Impulse (bei IPL und SHR Geräten) /Schüsse (bei Laser-Geräten) zu erstatten.

XVI. Softwaresperre
Die Geräte der SHR Germany GmbH sind mit einer Softwaresperre versehen, die bei Überschreitung der zulässigen Verwendungsdauer der Pulslicht-Lampen, aus Sicherheitsgründen, das Gerät sperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt durch die SHR Germany GmbH. Die Herausgabe des Codes zur Aufhebung der Sperre an den Kunden ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Die auf dem Gerät befindliche Sperrfunktion ist mit der Software des Gerätes verbunden und kann daher nicht aufgehoben werden.

XVII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere rechtswirksame und im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Datum und Unterschrift des Kunden